, Bock Christian
Revision des kantonalen Naturschutzgebietes «Aaredelta am Bielersee»
Der Schutzbeschluss hat Auswirkungen auf die Jagd. Die Jagd ist grundsätzlich erlaubt (Ziffer 16 des Schutzbeschlusses), aber mit den Einschränkungen nach den Ziffern 4d bis 4g. Wir werden die Folgen im Mitteilungsblatt 3-2026 genauer analysieren.
Weitere Unterlagen sind hier (https://pjvs.ch/verein/aaredelta_am_bielersee und https://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/biodiversitaet/im-fokus/revision-naturschutzgebiete.html) zu finden.