Allgemeines
Gelichter Spezialbewilligung
Jäger und Jägerinnen, die sich darüber ausweisen können, dass sie sich in den vergangenen zwei Jahren entweder aktiv an der Hege beteiligt, aktiv in Gremien innerhalb des BEJV mitarbeiten oder sich auf andere Weise zur Hebung und Förderung der bernischen Patentjagd erheblich bemüht haben, können sich für eine Spezialbewilligung für den Gelichter bewerben. Die Spezialbewilligung soll eine Belohnung für eine Leistung sein, welche die allgemeine Erwartung an einen Jäger erheblich übertrifft.
Die Richtlinien für die Vergabe der Gelichter-Bewilligung sind im Hegereglement unter VII. Abschussbewilligungen und in den vereinsinternen Richtlinien Gelichter festgehalten. Gesuche sind in der Regel alle vier Jahre möglich und sind an den Hegeobmann des PJVS zu richten.
Gästekarten
Bestellungen der Gästekarten müssen ausschliesslich online oder schriftlich per Mail bzw. Briefpost erfolgen. Sie werden zum Preis von CHF 47/Stk. herausgegeben und sind für einen Tag gültig und sind mit der Abschusskontrolle einzusenden.
Wildbegleitschein
Jagdhygiene: Lebensmittelrechtliche Vorschriften