, Bock Christian

Änderungen im Berner Jagdrecht

Mit Wirkung ab 1. März 2023 sind einige wichtige Änderungen im bernischen Jagdrecht beschlossen worden.

Änderungen im Berner Jagdrecht

Mit Wirkung ab 1. März 2023 sind einige wichtige Änderungen im bernischen Jagdrecht beschlossen worden. Die Änderungen betreffen vor allem die Jagdverordnung und die Direktionsverordnung über die Jagd. Die Änderungen umfassen etwa:

  • das Verbot der Baujagd;
  • die Pflicht, den Nachweis des bestandenen Treffsicherheitsnachweises bereits dem Patentgesuch beizulegen;
  • die Verpflichtung, Jagdwaffen beim Transport in einem Fahrzeug in einem Futteral oder einem verschlossenen Waffenkoffer auf dem Rücksitz oder im Kofferraum mitzuführen;
  • die Ausstellung der Gästekarte neu mit allen erforderlichen Angaben und nicht mehr blanko;
  • das Verbot der Verwendung bleihaltiger Kugelmunition ab dem 1. August 2027.

  Wir werden in einem der nächsten Mitteilungsblätter und spätestens anlässlich der Information über die Jagd 2023 / 2024 im Detail über diese Änderungen informieren.