Hege
Jäger sind Heger
Jäger sind Heger – sie setzen sich für die Verbesserung der Lebensräume ein. Es gilt die Pflanzen und Wildtiere zu schützen sowie die Biodiversität zu fördern. Die Neuanlage und Pflege von Hecken und Feldgehölzen, Feuchtbiotopen, Naturwiesen, stufigen Waldrändern etc. sind ein wichtiger Teil der Hegetätigkeit der Jägerschaft.
Jeder aktive Berner Jäger und aktive Berner Jägerin beteiligt sich mit dem jährlichen Hegebeitrag von CHF 60 und dem Wildschadenbeitrag von CHF 150 und leistet zudem Hegestunden. Das Vereinsgebiet des Patentjägervereins Seeland besteht aus 6 Rayon-Gruppen, diese sind in 32 Rayons eingeteilt und werden durch die verantwortlichen Hegechefs, Helfern, Jägern und Jungjägern bewirtschaftet.
Pro Jahr werden von Vereinsmitgliedern des Patentjägervereins ca. 1'400 Stunden an wertvoller und zeitintensiver Arbeit für die Natur und den Wald geleistet.
Vielen Dank allen für die gemeinnützige Arbeit!
Kontakt:
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Telefon Mobil079 377 01 57
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E-Mail Verein
Unterstützung von Landwirtschaft und Forst
Der Patentjägerverein Seeland unterstützt aktiv die Zusammenarbeit mit Landwirten in der Rehkitzrettung oder Heckenbepflanzung, den Forst bei Verbiss- und Fegeschäden sowie Gemeinden und Organisationen bei der Hecken- und Biotoppflege.
Umfall- und Wildschadenverhütung
Des Weiteren sind Tätigkeiten wie Unfallverhütung an Strassen, Wildschaden-verhütung, Rehkitzrettung, Wildfütterung usw. wichtige Aufgaben, die durch die Jägerinnen und Jäger erbracht werden.
- Heckenpflege;
- Rehkitzrettung;
- Unfallverhütung;
- Wildschadenverhütung;
- Erstellen von Salzlecken.
Rehkitzrettung
Eine wichtige Aufgabe der Jägerschaft ist Unterstützung der Landwirtschaft in der Rehkitzrettung. Kitze ducken sich in den ersten Lebenswochen durch Ihren angeborenen Instinkt nur und verlassen sich auf ihre Tarnung. Meist reicht das gegen die natürlichen Feinde, bei einer Mähmaschine wird es gefählich.
Darum werden die zum Mähen anstehenden Felder, von den Landwirten meist am Vortag bei den Jägern gemeldet. Ein Grossteil wird von den Jägern seit eh und je, zeitaufwendig und zu Fuss mit Menschenketten vorabgesucht, verblendet (optisch) und verwittert (Duftstoffe).
Im Vereinsgebiet sind auch einige Drohnenpiloten aktiv. Mit mit Wärmebild-Kameras ausgestattete Drohnen kommen jeweils früh morgens, bevor sich der Boden von der Sonne erwärmt, kurz vor dem Mähen zum Einsatz. So kann auch das letzte Kitz noch gefunden werden. Alle sind froh und der Aufwand hat sich gelohnt.
Interessante Informationen zur Rehkitzrettung:
Rehkitzrettung mit Hilfe von Drohnen
Die Rehkitzrettung mit Thermalkamera und Multikopter (Drohnen) in der Luft ist eine sichere, schnelle und effektive Methode, um Rehkitze vor Mähmaschinen zu retten. In den letzten Jahren konnten so in der Schweiz bereits über 8'157 Rehkitze gerettet werden. Im optimalen Fall werden Drohnen und die traditionellen Methoden der Rehkitzrettung miteinander kombiniert und ergänzen sich mit ihren jeweiligen Stärken.
Im Vereins- und Hegegebiet des PJVS sind drei Drohnen von Vereinsmitgliedern im Einsatz:
in den Hegerayons 11, 12, 13 und 14
in den Hegerayons 15, 20, 21, 22, 23 und 24
in den Hegerayons 28, 29, 30 und 31
Öffentlichkeitsarbeit
Ein Anliegen ist es, auch die Öffentlichkeitsarbeit zu fördern und diese z. B. bei der Rehkitzrettung, in geeigneten Hegeprojekten miteinzubinden sowie die vielseitige Hegetätigkeit der Jägerschaft in der Öffentlichkeit breiter bekannt zu machen. Unsere Natur kann jede Unterstützung brauchen.
Interessiert an der Mithilfe bei Hegeprojekten? Gross und Klein sind herzlich willkommen.
Zäune
Damit Zäune nicht zu tödlichen Fallen für Wildtiere werden, sieht die angepasste Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) folgende Vorschriften vor:
- Wer Zäune verwendet, muss diese ihrem Zweck entsprechend fachgerecht auswählen und aufstellen sowie regelmässig kontrollieren und unterhalten.
- Permanente feste Zäune dürfen den Wildwechsel (Austritt des Wildes) nicht übermässig erschweren.
- Mobile Weidenetze dürfen nur als temporäre Zäune verwendet werden.
- Mobile Weidenetze sind bei Nichtgebrauch innert drei Wochen zu entfernen.
- Das Jagdinspektorat ordnet das Entfernen von gefährlichen Zäunen und von nicht fristgerecht entfernten mobilen Weidenetzen an.
Ein Merkblatt zeigt auf, welche Zäune für welche Situationen geeignet sind und was für ihre fachgerechte Verwendung beachtet werden muss.